Status quo zur EPBD und GEG Novelle
11.04.2023
Aktuelle Entwicklungen in der europäischen Politik zur EPBD
Das EU-Parlament hat am 14. März 2023 seine Position zur Novelle der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) festgelegt. Ein essenzieller Baustein der Richtlinie ist die Einführung von Mindest-Effizienzstandards für die schlechtesten Bestandsgebäude (MEPS), die hiermit nun alle EU-Institutionen befürworten. Die drei Institutionen EU-Parlament, EU-Kommission und EU-Rat werden nun in einem Trilog die Details der Ausgestaltung abstimmen.
Das Votum ist insbesondere ein Zeichen in Richtung Mitgliedsstaaten, und so auch in Richtung Deutschland. Da der Trilog noch aussteht sind die Vorgaben für die MEPS vorläufig und die Ausgestaltung noch unklar.
Mit dieser Richtlinie der EU wird auch die Bundesregierung ihr Gesamtkonzept zur Erreichung der Klimaneutralität des Gebäudesektors und bezahlbare Wärme durch entsprechende gesetzliche Neuregelungen weiterverfolgen. Geplant ist u.a. die Festlegung konkreter Kriterien für notwendige energetische Sanierungen im Gebäudesektor als ein Tool zu einer Verringerung von Emissionen.
In Deutschland haben insbesondere Gebäude von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) enorme Emissionseinsparungspotenziale: 66% aller Mehrfamilienhäuser wurden vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut (Institut f. Wohnen und Umwelt, Darmstadt). Damit energetische Sanierungen in WEG-Gebäuden umgesetzt werden können, benötigt es bessere WEG-spezifische gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen, die leicht zugänglich sind, damit diese effektiv genutzt werden können.
Absehbar ist bereits, dass die MEPS eingeführt werden, damit die schlechtesten Bestandsgebäude als erstes in Angriff genommen werden müssen. Abwarten kann dabei riskant sein- denn inwiefern die Förderprogramme, die Eigentümer*innen bei Sanierungen unterstützen, weiter so gut ausgestattet bleiben, wird sich in den kommenden Bundeshaushaltsdebatten zeigen.
Wie wird die EPBD in nationales Recht umgesetzt?
Aktuelle Entwicklungen auf deutscher Ebene: Die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes:
- Bereits ab 1.1.2024 soll jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.
Für die deutsche Bundesregierung stellt laut Koalitionsvertrag die Energiewende im Wärmesektor einen Schlüsselbereich für die Erreichung der klimapolitischen Ziele dar. Dabei soll ein zügiges Umsteuern im Bereich der Gebäudewärme ein zentraler Baustein sein. Mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien soll ab 1. Januar 2024 jede neue oder auszutauschende Heizung betrieben werden. Dies geht aus dem Entwurf der zuständigen Ministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hervor, der sich momentan in der Verbändeanhörung befindet. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet werden.
Nachdem sich die Ampelregierung nach längerem Ringen auf diverse Entschärfungen hinsichtlich zugelassener Ausnahmen geeinigt hat, wird die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes erst nach dem parlamentarischen Gesetzgebungsprozess eindeutig feststehen.
Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist jedoch bereits jetzt klar, dass Heizkessel längstens bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen. Auch Gaskessel sind dann nur noch zulässig, wenn sie zu 100 Prozent mit „grünen Gasen“ betrieben werden. Laut Entwurf setzt die Bundesregierung alternativ vor allem auf einen Ausbau von Fernwärmenetzen und Wärmepumpen, ergänzt durch geothermische Systeme und Solarthermie.
Strukturbedingt werden die geplanten Neuregelungen insbesondere in Wohnungseigentümergemeinschaften einen langen Entscheidungsweg nach sich ziehen. Besonderheiten für das Vorgehen in Wohnungseigentümergemeinschaften, die (teilweise) noch über dezentrale Etagenheizungen verfügen, werden daher in einer eigenen Norm detailliert beschrieben, um Umsetzungskonzepte langfristig planen zu können. Nach einer ersten Überarbeitung sind die Fristen dazu auf bis zu 13 Jahre für eine entsprechende Umstellung der Heizungsanlage gestreckt worden.
Unklar ist derzeit noch, wie eine sozial gerechte Umsetzung der Pläne und eine entsprechende Förderung für die Heizungserneuerung aussehen soll, die mit Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden und voraussichtlich Teil der Richtlinien des Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden sollen.
Es bleibt also abzuwarten, mit welchem konkreten Regelungsinhalt das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) untermauert mit einer entsprechenden Fördersystematik in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft treten wird.
Schließlich ist angekündigt, dass im Jahr 2024 noch eine 3. Novelle des GEG kommen wird, in der die Vorgaben der in Kraft getretenen EPBD eingebaut werden sollen (wie z.B. MEPS und Solarpflicht).