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Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden: Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz und Nachhaltigkeit von Gebäuden in der EU mit einem Schwerpunkt auf der deutschen Ausrichtung

Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) ist ein umfassender Rahmen, der wichtige Strategien zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, insbesondere bei größeren Sanierungen, umreißt. Die Richtlinie unterstreicht die Bedeutung von tiefgreifenden Sanierungen, gestaffelten Sanierungspässen und substanzieller Unterstützung zur Verbesserung der Energieeffizienz. Sie stimmt auch mit der bestehenden deutschen Politik und Anreizen überein und zeigt mögliche Verbesserungsbereiche auf. Der Fokus der EPBD auf Nachhaltigkeit, Gesundheit und Sicherheit der Bewohner unterstreicht ihre Bedeutung für die langfristigen Ziele der EU in Bezug auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.

Für Gebäudesanierungen werden in der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zahlreiche wichtige Strategien zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden genannt, wobei der Schwerpunkt auf Mehrfamilienhäusern liegt. Zu diesen Maßnahmen gehören die folgenden:

Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz: 

  • Tiefgreifende Sanierungen müssen die Gesamtenergieeffizienz verbessern, wenn dies technisch, betrieblich und wirtschaftlich möglich ist.
  • Die Nachrüstung oder der Ersatz von Gebäudeelementen mit erheblichen energetischen Auswirkungen müssen unter Berücksichtigung der Machbarkeit Mindestanforderungen erfüllen.
  • Die Mitgliedstaaten sollten hocheffiziente alternative Systeme für größere Gebäudesanierungen unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren fördern.

Spezifische Sanierungsmaßnahmen:

  • Parkplätze und elektrische Infrastrukturen müssen bei großen Sanierungen gezielt saniert werden.
  • Die Vorverkabelung sollte die gleichzeitige Nutzung von Aufladesteckdosen an allen Parkplätzen oder an so vielen Fahrradabstellplätzen wie möglich ermöglichen.
  • Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz (EPCs).
  • Die Energieausweise enthalten Empfehlungen für kosteneffiziente Verbesserungen, sofern das Gebäude nicht bereits die Energieeffizienzklasse A erreicht.

Die Empfehlungen für Energieausweise gelten für wesentliche Verbesserungen der Gebäudehülle, der technischen Systeme und einzelner Gebäudeelemente.

Anpassungs- und Resilienzmaßnahmen:

Politische Maßnahmen und Aktionen zielen darauf ab, die Klimaresistenz von Gebäuden zu verbessern, Energiedienstleistungen zu fördern, den Brandschutz zu verbessern, sich auf Katastrophen vorzubereiten, gefährliche Chemikalien zu entfernen und die Zugänglichkeit zu verbessern.

Die Europäische Union treibt erhebliche Veränderungen in der Energieeffizienz von Gebäuden voran, wobei der Schwerpunkt auf der Dekarbonisierung von Gebäuden und dem Erreichen von Energieeffizienz liegt. Dazu gehören die Festlegung nationaler Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz, die Verbesserung von Energieausweisen und die Förderung der schrittweisen Abschaffung von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln[3]. Zur Bewältigung der finanziellen Herausforderungen, die mit der energetischen Gebäudesanierung verbunden sind, stehen Finanzierungsmöglichkeiten wie EU-Mittel und nationale Fördermaßnahmen zur Verfügung[4].
Mit diesen Leitlinien soll sichergestellt werden, dass Sanierungen die Energieeffizienz und die Gesamtleistung von Gebäuden erheblich verbessern, wobei der Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit sowie Gesundheit und Sicherheit der Bewohner liegt.

Für das Publikum von GREEN Home ist es wichtig, wie die Richtlinie den Begriff „umfassende Sanierungen“ definiert:

In der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wird „tiefgreifende Sanierungen“ als erhebliche Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes definiert. Konkret wird eine tiefgreifende Renovierung als Renovierung definiert, die dem ersten Grundsatz der Energieeffizienz entspricht, um Gebäude vor 2030 oder nach 2030 umzubauen:

  • Vor dem 1. Januar 2030: Das Ziel ist die Umwandlung eines Gebäudes oder einer Gebäudeeinheit in eine praktisch energieneutrale Struktur. In dieser Phase liegt der Schwerpunkt auf dem Übergang zu Gebäuden mit sehr hoher Energieeffizienz, deren Energiebedarf weitgehend durch erneuerbare Energien, einschließlich vor Ort oder in der Nähe erzeugter Energie, gedeckt wird.
  • Ab dem 1. Januar 2030 sieht die Verordnung ein ehrgeizigeres Ziel für die Umstellung von Gebäuden auf Nullemissionsstrukturen vor. Dieser Begriff bezieht sich auf Gebäude mit einem geringen CO2-Fußabdruck, d. h. die Nettomenge der vor Ort erzeugten Kohlenstoffemissionen ist null oder negativ, was häufig durch eine Kombination von Energieeffizienzmaßnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen erreicht wird.

Es liegt natürlich im Interesse der Eigentümer, sich eher früher als später zu entscheiden. Eine „gestaffelte tiefgreifende Sanierung“ ist definiert als eine tiefgreifende Sanierungen, die in vielen Schritten in Übereinstimmung mit einem geplanten Fahrplan durchgeführt wird, der in einem Sanierungspass beschrieben ist, der die Reihenfolge der Sanierungsaktivitäten beschreibt, um die Energieeffizienz des Gebäudes erheblich zu verbessern.

In Fällen, in denen es physisch und wirtschaftlich nicht möglich ist, ein Gebäude vollständig in ein Nullemissionsgebäude umzuwandeln, gilt eine Sanierung, die zu einer Verringerung des Primärenergieverbrauchs um mindestens 60 % führt, als umfassende Sanierung im Sinne der Verordnung. Die Richtlinie zielt darauf ab, nachhaltige, kohlenstoffarme und energieeffiziente Gebäude zu erreichen, die zu den Klimazielen und Energieeffizienzzielen der EU beitragen, indem sie Flexibilität und Praktikabilität bei der Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz bestehender Gebäude bietet.

Die Verfasser der Richtlinie legen den Schwerpunkt auf die Förderung tiefgreifender Sanierungen oder umfassender Sanierungen. Unserer Meinung nach liegt dies daran, dass ein Großteil des Wohnungsbestands für das nächste Jahrhundert erhalten werden muss.

Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden legt großen Wert auf die Förderung umfassender Sanierungen durch verschiedene Vorschriften, die die erheblichen Hindernisse bei der Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der EU beseitigen sollen. Im Folgenden werden einige wichtige Punkte in der Richtlinie genannt, die diesen Schwerpunkt unterstreichen:

  • Abgestufte umfassende Sanierungen und Sanierungspässe: Die Richtlinie erkennt die potenziell hohen Vorlaufkosten und Störungen bei größeren Sanierungen „auf einen Schlag“ an und schlägt gestaffelte umfassende Sanierungen als praktikable Lösung vor. Es wird betont, wie wichtig es ist, diese Sanierungen sorgfältig zu planen, um sicherzustellen, dass künftige Phasen nicht behindert werden.
  • Sanierungspässe werden als nützliches Instrument hervorgehoben, um einen klaren Weg für Phasen umfassender Sanierungen aufzuzeigen, der es Eigentümern und Investoren ermöglicht, Eingriffe erfolgreicher zu planen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Sanierungspässe als optionales Instrument anzubieten. Obwohl es sich hierbei um eine Einladung handelt, sind wir der Meinung, dass die Option „in einem Zug“ bei angemessener Finanzierung bessere Ergebnisse für die Bewohner, die Eigentümer und den Staat liefern und langfristige private Finanzierungen freisetzen würde.
  • Stärkere Unterstützung für tiefgreifende Sanierungen: In Übereinstimmung mit den Zielen der Sanierungswelle-Strategie verlangt die Richtlinie von den Mitgliedstaaten, mehr finanzielle, administrative und technische Unterstützung für tiefgreifende Sanierungen zu bieten. Dazu gehören die Verbesserung der Energieeffizienz und der Umweltqualität in Innenräumen, die Beseitigung von Asbest und anderen gefährlichen Stoffen sowie die Gewährleistung der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften.
  • Anreize für umfassende Sanierungen: Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten eindeutig dazu, mehr finanzielle, steuerliche, administrative und technische Unterstützung für tiefgreifende und schrittweise tiefgreifende Sanierungen bereitzustellen. Es werden Anstrengungen unternommen, um den Primärenergieverbrauch in vielen Gebäuden zu senken, vor allem in solchen, die nicht den Anforderungen entsprechen.
  • Beseitigung nicht-wirtschaftlicher Hemmnisse: Der Schwerpunkt liegt auf der Beseitigung nicht-wirtschaftlicher Hindernisse für die Gebäudesanierung, wie z. B. das Erfordernis der Einstimmigkeit bei Miteigentümervereinbarungen oder die Möglichkeit, dass Miteigentümerstrukturen direkt finanzielle Unterstützung erhalten. Dieser Leitfaden soll Gebäudeeigentümern dabei helfen, häufige Probleme bei tiefgreifenden Sanierungen zu überwinden.
  • Finanzielle Maßnahmen und technische Hilfe: Die Richtlinie beschreibt die Umsetzung geeigneter finanzieller und technischer Unterstützung, wobei der Schwerpunkt auf gefährdeten Haushalten und solchen, die von Energiearmut betroffen sind, liegt. Der Bericht unterstreicht die Notwendigkeit integrierter Finanzierungsmodelle, die Anreize für tiefgreifende und schrittweise Verbesserungen schaffen, doppelte Anreize beseitigen und die sozialen Auswirkungen überwachen.
  • Förderung von hocheffizienten Systemen: Wo immer möglich, werden Eigentümer von Gebäuden, die grundlegend saniert werden, dazu ermutigt, hocheffiziente alternative Systeme einzubauen. Dies beinhaltet die Verbesserung der Umweltqualität in Innenräumen, die Anpassung an den Klimawandel, die Gewährleistung des Brandschutzes, die Beseitigung gefährlicher Stoffe und die Gewährleistung der Zugänglichkeit für alle.

Diese Überlegungen verdeutlichen, dass die Richtlinie den Schwerpunkt auf gründliche Sanierungen als entscheidende Methode zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden legt und damit einen Beitrag zu den langfristigen Energieeffizienzzielen der EU, zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zur Nachhaltigkeit der gebauten Umwelt leistet.

Starke Angleichung an bestehende deutsche Politiken und Anreize:

  • Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz: Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt derzeit Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Sanierungen fest, die im Großen und Ganzen mit dem Ziel der EPBD übereinstimmen, bis 2050 ein Niedrigstenergiegebäude zu schaffen.
  • Nachrüstung von Gebäudehüllenelementen: Mehrere deutsche Programme, wie das Gebäude-Energie-Sanierungsprogramm (BEG), bieten Änderungen an der Gebäudehülle an, die die Anforderungen der EPBD erfüllen.
  • Energieausweise: Wie die EPBD verlangt auch Deutschland Energieausweise mit Empfehlungen für Verbesserungen.
  • Anpassungs- und Resilienzmaßnahmen: Die deutsche Politik räumt dem Brandschutz, der Zugänglichkeit und der Klimaresilienz Priorität ein und spiegelt damit die Ziele der EPBD wider.
  • Förderung von tiefgreifenden Sanierungen: Das Programm der KfW-Förderbanken bietet Zuschüsse für tiefgreifende Sanierungen, die über die Mindeststandards hinausgehen, was die Konformität mit den Prioritäten der EPBD demonstriert.

Weitere Punkte:

  • Definition der tiefgreifenden Sanierung: Die deutsche GEG (55 % Primärenergieeinsparung) ist weniger ehrgeizig als die 60 % der EPBD für tiefgreifende Sanierungen, die keine Null-Emissions-Kriterien erfüllen.
  • Während verschiedene deutsche Programme schrittweise Sanierungen fördern, gibt es keine nationale Notwendigkeit für Sanierungspässe, im Gegensatz zur Förderung durch die EPBD.
  • Anreize für umfangreiche Sanierungen: Während Deutschland finanzielle Unterstützung anbietet, sieht die EPBD größere Anreize vor als die geltenden deutschen Gesetze. Das Hindernis ist finanzieller Art: Es fehlt eine langfristige, bezahlbare Lösung: Eine Laufzeit von 30-45 Jahren ist notwendig.
  • Beseitigung nicht-wirtschaftlicher Hindernisse: Deutschland hat zwar Anstrengungen unternommen, um die Problematik des Miteigentums zu lösen, doch sollte mehr getan werden, um den Schwerpunkt der EPBD auf die Beseitigung nichtwirtschaftlicher Hindernisse zu legen.
  • Insgesamt stimmen die deutschen Vorschriften mit dem Ziel der EPBD-Neufassung überein, die Energieeffizienz von Mehrfamilienhäusern zu verbessern, was in einigen Bundesländern wie Bayern übertroffen wird.
  • Die Angleichung der Definition einer tiefgreifenden Sanierung, die Einführung von obligatorischen Renovierungspässen und die Verstärkung der Anreize für tiefgreifende Sanierungen sind allesamt potenzielle Bereiche für Verbesserungen.
  • Da es sich um eine allgemeine Überprüfung handelt, die die deutsche Politik und insbesondere die regionalen Unterschiede nicht vollständig widerspiegelt, wäre eine Überprüfung jeder einzelnen Institution, sowohl des Staates (KfW, dena, BMWK) als auch der Länder (für Umwelt zuständige Ministerien), erforderlich.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die EPBD für die Förderung energieeffizienter und nachhaltiger Gebäudepraktiken in der gesamten EU von entscheidender Bedeutung ist. Die Betonung von tiefgreifenden Sanierungen, gestaffelten Sanierungspässen und umfangreichen Förderungen spiegelt das Engagement für die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und den Beitrag zu den Klima- und Energieeffizienzzielen der EU wider. Die Weiterentwicklung der Richtlinie bietet Möglichkeiten für eine weitere Angleichung an die nationale Politik und die Förderung energieeffizienter Gebäudepraktiken.

 

Quellen:

[1] https://www.archdaily.com/999955/the-power-of-energy-efficient-renovations-why-building-upgrades-are-key-to-fighting-climate-change
[2] https://www.energy.gov/energysaver/design
[3] https://www.caverion.com/blog/cblog/new-requirements-for-energy-performance-of-buildings-will-set-the-pace-for-future-building-renovations/
[4] https://energy.ec.europa.eu/topics/energy-efficiency/financing/building-renovations_en