WEG-Netzwerktreffen in Berlin

Am 7. März 2023 fand der Auftakt zu den WEG-Netzwerktreffen in Berlin statt. Von 16 bis 19 Uhr lernten alle TeilnehmerInnen Aktuelles über das neue Solargesetz in Berlin und die neue Solarpflicht, deren Umsetzungsmöglichkeiten in Mehrfamilienhäusern und erfuhren von Beratungsangeboten zum Thema energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen.

Ulrich Seifert, Referent für Erneuerbare Energien aus der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe erläutert die neue Solarpflicht nach dem Berliner Solargesetz.

Genauere Informationen und alle Dokumente finden Sie in den von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe bereitgestellten Dokumenten.

Die Solarpflicht gilt ab 1. Januar 2023 für Neubauten oder Bestandsgebäude in Berlin im Falle wesentlicher Umbauten des Daches mit Baubeginn ab 1.1.2023.

Wesentliche Umbauten sind hierbei:

  • Dachausbau
  • Dachaufstockung
  • Dachsanierung (wenn mind. 50 der wasserführenden Schicht erneuert wird).

Die Solarpflicht gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude und ist durch Dritte realisierbar (z. B. Dachpachtmodell).

Ausnahmen gelten für

  • Gebäude mit einer Nutzfläche bis 50m²
  • Garagen oder Nebenanlagen, sofern die Pflicht auf einem anderen Gebäude auf demselben Grundstück erfüllt wird
  • Unterirdische bauliche Anlagen, Unterglasanlagen und fliegende Bauten.

Mögliche Alternativen zu PV auf dem Dach sind

  • Solarthermie,
  • PVT-Module (oft in Kombination mit einer Wärmepumpe),
  • oder Balkonkraftwerke oder PV an der Fassade.

Die Umsetzung der Solarpflicht muss dokumentiert werden. Die Nichtumsetzung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Sie muss in jedem Fall nacherfüllt werden.

Umsetzungsalternativen von PV in Mehrfamilienhäusern

Marcus Schluzy vom SolarZentrum Berlin stellt die Umsetzungsmöglichkeiten von PV in Mehrfamilienhäusern vor.

Die PV-Anlage auf dem Dach deckt den Allgemeinstrombedarf und liefert in alle Wohnungen Strom. Dieses Modell ist aber mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden. Aufgrund der unsteten Strommenge durch die PV-Anlage müssen zusätzlich Stromlieferverträge abgeschlossen werden. Zudem muss bei Einspeisung eine GbR gegründet werden.

Bei der Allgemeinstromversorgung ist die WEG der Anlagenbetreiber. Es werden zumeist kleine Anlagen genutzt, um den Allgemeinstrombedarf (z. B. für Wärmepumpe, Flurlicht, Fahrstuhl) zu decken.

Jeder Eigentümer hat seine eigene PV-Anlage auf dem Dach, die ihm den Strom in die Wohnung liefert. Jeder verbraucht den Strom, den ihm seine Anlage liefert. In der Regel sind hier ergänzende Stromlieferverträge nötig. Die überschüssige Energie aus der Anlage wird nicht genutzt.

Die Volleinspeisung lohnt sich für Mehrfamilienhäusern mit geringem Verbrauch und großem Dach. Bei Volleinspeisung gehört die Anlage dem Gebäudeeigentümer. Es gibt in der Regel eine für 20 Jahre fixe Einspeisevergütung, die die Erträge gut kalkulierbar macht. Die Amortisation liegt bei über 15 Jahren.

Spezielle Beratungsangebote zur neuen Solarpflicht und Umsetzungsmöglichkeiten von PV und Solar finden Sie im SolarZentrum Berlin.

Weitere Beratungs- und Förderangebote zu jeglichen Sanierungsmaßnahmen in WEG finden sie beim BauInfo Zentrum Berlin. Dort finden Sie auch die WEG-Begleitung in Sanierungsvorhaben.

Das Projekt WEG der Zukunft stellt Ihnen viele Materialien zum Thema energetische Sanierung zur Verfügung.

Felix Miehler stellt das BauInfo Zentrum Berlin vor.

„Nutzen Sie die Förderungen jetzt, solange sie vorhanden sind!“

Felix Miehler, Berliner Energieagentur

Fragen & Antworten

Ja, Mieterstrom ist eine weitere Möglichkeit, aber ist für WEG meist auch nicht attraktiv. Dafür wurde der Volleinspeisetarif eingeführt.

Nein, PV ist nicht gesundheitsschädlich, auch wenn man z. B. sein Schlafzimmer direkt unter dem Dach hat. In der Anlage fließt Gleichstrom, erst im Wechselrichter (in der Regel im Keller) wird Wechselstrom produziert. Auch Geräusche (um 20db) entstehen erst dort.

Es gibt Ausnahmeregelungen für unbillige Härte. Für WEG gibt es aber auch die Möglichkeit, einen speziellen WEG-Kredit aufzunehmen.

Nein, rein physikalisch geht das nicht. Es gibt aber die Möglichkeit, eine Energiegenossenschaft zu gründen.