Der individuelle Sanierungsfahrplan
Ein Kommunikations- und Argumentationsinstrument zur Steigerung der Energieeffizienz in WEG

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein wichtiges Instrument für Wohnungseigentümergemeinschaften, welches individuell auf das Gebäude zugeschnitten ist und staatlich gefördert wird.

Der iSFP gibt der Wohnungseigentümergemeinschaft eine verständliche energetische Status Quo Dokumentation und auf das Gebäude abgestimmte detaillierte Empfehlung für die Sanierung an die Hand. Der iSFP wird durch eine zertifizierte Energieberatung erstellt.

Eine Energieberaterin oder ein Energieberater überprüft im Sanierungsfahrplan die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit. Sie erläutern den vom Bund geförderten Sanierungsfahrplan und stellen ihn als schriftlichen Bericht zur Verfügung.

Wünsche und Bedürfnisse (finanzielle, bauliche, persönliche wie z.B. Auszug der Kinder) der Wohnungseigentümergemeinschaft können artikuliert werden und fließen in den iSFP ein.

Mit dem iSFP ist es möglich die Sanierung, Fördermöglichkeiten und die eventuell notwendige Fremdfinanzierung zu planen.

Durch die vollständige Umsetzung der meisten Konzepte können Gebäudebesitzer nach der Sanierung zwischen 50 und 80% ihrer Energie- und Heizkosten einsparen, im Vergleich zu unmodernisierten Gebäuden.

Der iSFP eignet sich besonders für Wohnungseigentümergemeinschaften, die aufgrund begrenzter Finanzmittel und der Notwendigkeit von Mehrheitsbeschlüssen mehr Zeit benötigen, um die Energieeffizienz von Wohnhäusern zu verbessern.

Wissenswertes zum iSFP

  • Der iSFP wird speziell für Ihr Gebäude erstellt und enthält Sanierungsempfehlungen, die schrittweise oder in einem Zug umgesetzt werden können. Das Ergebnis ist ein sehr energieeffizientes, im Idealfall fast klimaneutrales Gebäude.
  • Der iSFP beinhaltet die Datenerfassung, die Berechnung der Einsparpotentiale der vorgeschlagenen Maßnahmen und die Erklärung der Ergebnisse.
  • Es gibt mindestens zwei Möglichkeiten, wie bei der Sanierung vorgegangen werden kann: Gesamtsanierung und Schritt-für-Schritt-Sanierung.
  • Der Bund fördert die Erstellung eines iSFP finanziell (80% über das BAFA-Programm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ + 500 € für Wohnungseigentümergemeinschaften bei Vorstellung auf der ETV).
  • Mit einer gründlichen Beratung im Vorfeld der Sanierung erhalten Sie einen Überblick über anstehende und effiziente Baumaßnahmen und Hinweise zu Fördermöglichkeiten.
  • Wenn mehrere Einzelmaßnahmen verteilt auf mehrere Jahre realisiert werden, dann gibt es jedes Mal den Bonus. Die Reihenfolge der Maßnahmen muss dabei nicht zwingend der im iSFP vorgeschlagenen Reihenfolge entsprechen.
  • Die Kosten für eine solche Beratung können durch eine sorgfältig durchgeführte Sanierung schnell wieder eingespielt werden.
  • Ein iSFP ermöglicht es, auch kurzfristig zu handeln. Es muss nicht sofort mit der Umsetzung begonnen werden. Wenn z.B. die Heizung plötzlich ausfällt, hilft der individuelle Sanierungsfahrplan dem Installateur, die Heizungserneuerung nach diesen Vorgaben umzusetzen, anstatt einfach die bestehende Heizungsanlage durch eine vergleichbare Anlage zu ersetzen.

Wann macht es Sinn einen iSFP erstellen zu lassen?

  • Wenn kein offensichtlicher Handlungsbedarf besteht, sondern die WEG langfristig planen möchte.
  • Bei geplanten Teilsanierungen oder Modernisierungen (z.B. bei defekter Dämmung oder einer Heizung am Ende ihrer Lebensdauer), um zu prüfen, ob bald weitere Bereiche saniert werden müssen. Auf diese Weise können Einzelmaßnahmen zu einer gut aufeinander abgestimmten Gesamtsanierung kombiniert werden.
  • Wenn Gebäude vor der Wärmeschutzverordnung erbaut wurden, oder einen hohen Energiebedarf haben, oder seit längerer Zeit keine Erhaltungsmaßnahmen stattgefunden haben.

Wie lange ist der iSFP gültig?

  • Jeder iSFP wird mit einem Ausstellungsdatum versehen. Ein Ablaufdatum gibt es dagegen nicht.
  • Um die Zuschüsse der BAFA in Anspruch nehmen zu können, muss die Maßnahme spätestens innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFPs erfolgen.

Wie viele Sanierungsmaßnahmen können in den iSFP aufgenommen werden?

  • Der iSFP muss mindestens 3 und darf maximal 5 einzelne Sanierungsmaßnahmen beinhalten.
  • Es können  jedoch die einzelnen Sanierungsmaßnahmen noch einmal unterteilt werden (z.B. Fassade mit neuen Fenstern).

Was gilt es zu beachten?

  • Um die staatliche Förderung der Energieberatung zu profitieren, muss
    • das Gebäude in Deutschland stehen;
    • der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen;
    • das Gebäude überwiegend dem Wohnen dienen – so sind zum Beispiel Vereinsgebäude von der Förderung für eine Energieberatung ausgenommen.
  • Im ersten Schritt ist es wichtig einen Antrag zur Bewilligung und Bezuschussung des iSFP zu stellen. Erst nach der Zusage wird der iSFP erstellt. Den Antrag auf die Förderung stellt der Energieberater. Der Energieberater erhält nach der Genehmigung die Förderungshöhe und gibt den übrigen Restbetrag an die Eigentümer*innen weiter.
  • Der iSFP ist rechtlich nicht geschützt und es ist wichtig, dass ein zertifizierter Energieberater das standardisierte iSFP als Instrument verwendet.

Wo liegt der Unterschied zwischen Energieausweis und individuellem Sanierungsfahrplan?

Der Energieausweis gibt einen Überblick über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Der Energieausweis gibt keine so detaillierte Auskunft über den aktuellen Zustand des Gebäudes und beinhaltet auch keine so konkreten Handlungsempfehlungen (mit Reihenfolge) für mögliche Sanierungen wie der Sanierungsfahrplan. Ebenfalls kann die Extra Bonus-Förderung nicht gesichert werden. Beim iSFP ist das möglich, wenn empfohlene Maßnahmen umgesetzt werden.

Key learnings

  • Ist ein iSFP erstmal erstellt, ist er nützlich, wenn unerwartet eine Notlage eintritt und schnell gehandelt werden muss.
  • Ist ein iSFP erstmal erstellt, ist er mehrmals nutzbar (15 Jahre lang) inkl. der Mitnahme von Förderungen.
  • Ist der iSFP erstmal erstellt, ist der Ablauf/die Art der Umsetzung der WEG überlassen.
  • Ist der iSFP erstmal erstellt, werden nur Maßnahmen bonus-gefördert, wenn sie im iSFP genannt werden.
  • Ist der iSFP erstmal erstellt, ist die WEG nicht verpflichtet die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen – die Förderung erhält man so oder so.

Runder Tisch zum individuellen Sanierungsfahrplan für Wohnungseigentümergemeinschaften (29.11.22)

Ergebnisse der Blizumfrage beim Runden Tisch (Wohnimmobilienverwaltungen)

Ich würde den iSFP gerne häufiger in meinen WEG nutzen

Ich habe einen iSFP schon mal beauftragt

Auf welche Kriterien kommt es besonders an?

FAQ's vom Runden Tisch

Werden nur Maßnahmen bonus-gefördert, wenn sie im iSFP genannt werden?

Entscheiden Sie sich für einen individuellen Sanierungsfahrplan, bringt das einen iSFP-Bonus, wenn Sie die vorgeschlagenen Sanierungsschritte tatsächlich gehen: Der für die jeweilige Maßnahme vorgesehene Fördersatz wird zusätzlich um 5 Prozentpunkte erhöht. Um diesen Bonus zu erhalten, müssen Sie die Maßnahme spätestens 15 Jahre nach der Erstellung des iSFP durchführen.

Nähere Informationen finden Sie auf der Verbraucherzentrale

Ist „65 % EE“ erfüllt, bei Hybridheizung bestehend aus fossilen Gas- oder Ölkesseln in Kombination mit einer elektrischen Wärmepumpe die Einhaltung der 65-Prozent-Pflicht angenommen, sofern der Leistungsanteil der Wärmepumpe 30 Prozent oder höher ist?

Ja, „zur Vereinfachung und unbürokratischen Umsetzung dieser Vorgabe wird bei einer Hybridheizung bestehend aus fossilen Gas- oder Ölkesseln in Kombination mit einer elektrischen Wärmepumpe die Einhaltung der 65-Prozent-Pflicht angenommen, sofern der Leistungsanteil der Wärmepumpe 30 Prozent oder höher ist.“[1]

Erklärung: Aufgrund der guten Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe (zum Beispiel JAZ=3) entsprechen 30 % der Leistung, 65 % der Jahreswärmeenergie.[2]

Der Leistungsanteil kann als Proxi für den Anteil am Wärmeenergiebedarf herangezogen werden, z. B. 30 % Leistungsanteil bei Gas-WP-Hybrid entspricht typischerweise 65 % des Wärmebedarfs.

[1] https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/65-prozent-erneuerbare-energien-beim-einbau-von-neuen-heizungen-ab-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=6

[2] https://www.thermondo.de/info/rat/waermepumpe/leistung-und-groesse-einer-waermepumpe-berechnen 

Was kostet der iSFP ungefähr für Wohnungseigentümergemeinschaften?

  • Das ist abhängig von der Gebäudegröße, dem Zuschnitt und baulichen Gegebenheiten. Nach Abzug der Förderung beträgt der Eigenanteil zwischen 400 und 1200 Euro.
  • Tipp: Prinzipiell können die zu erbringende Leistung und das Honorar frei verhandeln werden.

Wo finde ich weitere Informationen zum iSFP?